Umweltvorgaben für Recyclingbaustoffe: Ersatzbaustoffverordnung
Mit ihrem Inkrafttreten am 1. August hat die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) die bisherigen Länderregelungen für die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe abgelöst. Was bis dahin beispielsweise in der LAGA M20 oder in den Erlassen NRW geregelt war, gilt seit diesem Stichtag nicht mehr. Es sind jetzt bundesweit die Vorgaben der EBV einzuhalten. Im Zuge der Umstellung auf das neue Regelwerk haben wir die sämtliche Informationen das neue Regelwerk betreffend auf einer eigenen Webseite zusammengefasst, um die Anwendung von Ersatzbaustoffe so einfach wie möglich zu gestalten. Das Leitmedium hat den Namen MEB Services und ist hier erreichbar.